- Auslagenersatz
- I. Zivilprozessrecht:⇡ Gerichtskosten, ⇡ Kostentabelle für Zivilprozesse.II. Bürgerliches Recht und Handelsrecht:⇡ Aufwendungsersatz.III. Lohnsteuerrecht:1. Begriff: Beträge, durch die in der Vergangenheit gemachte Auslagen des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber ersetzt werden.- 2. Steuerpflicht: A. gehört nicht zum steuerpflichtigen ⇡ Arbeitslohn; er ist gemäß § 3 Nr. 50 EStG steuerfrei. Die Ausgaben können im Namen des Arbeitgebers oder im eigenen Namen erfolgen; es darf aber kein Interesse des Arbeitnehmers an diesen Ausgaben bestehen.- Vgl. auch ⇡ durchlaufende Gelder.- Ausgaben für die Lebenshaltung des Arbeitnehmers oder der Ersatz von Werbungskosten sind kein A.; sie sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.- 3. Voraussetzungen der Steuerfreiheit: I.Allg. Einzelabrechnung; pauschaler A. ist nur steuerfrei, wenn er regelmäßig wiederkehrt und der Arbeitnehmer die wirklichen Aufwendungen für einen Zeitraum von zwölf Monaten einzeln nachweist (R 22 LStR).
Lexikon der Economics. 2013.